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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07   

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https://dejure.org/2009,15819
FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07 (https://dejure.org/2009,15819)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23.04.2009 - 2 K 298/07 (https://dejure.org/2009,15819)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 23. April 2009 - 2 K 298/07 (https://dejure.org/2009,15819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unternehmereigenschaft oder Arbeitnehmereigenschaft eines nebenberuflich tätigen Fleischbeschautierarztes - Umsatzsteuerbarkeit von Schlachttieruntersuchungen und Fleischuntersuchungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vorliegens sowohl einer selbstständigen Haupttätigkeit als auch einer nicht selbstständigen Nebentätigkeit bei einem freiberuflichen Tierarzt i.S.d. Umsatzsteuerrechts; Anforderungen an den Nachweis einer vollständigen Eingliederung der Nebentätigkeit in ...

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 2 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1862
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1959 - V 277/56 U

    Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner Tätigkeit als

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07
    Dieser habe damals zu Recht darauf hingewiesen, dass das BFH-Urteil vom 26.11.1959 - V 277/56 U (BFHE 70, 103, BStBl III 1960, 39) auf heute nicht mehr gültigen Rechtsgrundlagen der Fleischbeschau beruhe.

    Dabei ist im Allgemeinen eine Tätigkeit, die - wie hier - auf dem Gebiete einer selbständigen Haupttätigkeit liegt, als Ausfluss und Teil dieser selbständigen Tätigkeit anzusehen (so schon BFH-Urteil vom 26.11.1959 - V 277/56 U, BFHE 70, 103, BStBl III 1960, 39: Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Fleischbeschautierarzt bejaht).

  • BFH, 17.02.1966 - V 152/64

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07
    Dieser Grundsatz kann aber nicht ausnahmslos und schematisch angewendet werden ( BFH, Urteil vom 17.02.1966 - V 152/64, BFHE 85, 549, BStBl III 1966, S. 443: Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen eines freiberuflichen Tierarztes aus seiner nebenberuflichen Tätigkeit als sog. Schlachthoftierarzt einer Gemeinde verneint).

    Wenn ein Steuerpflichtiger allerdings - wie hier - eine solche Doppelstellung (selbständige Haupttätigkeit, nichtselbständige Nebentätigkeit) geltend macht, so sind nach der Rechtsprechung des BFH strenge Anforderungen an den Nachweis zu stellen, dass er mit seiner Nebentätigkeit vollständig in den Organismus der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eingegliedert ist (BFH, Urteil vom 17.02.1966 a.a.O.; ebenso Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 8. Aufl., § 1 Rz 98 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 263/63

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Einzelvergütung -

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07
    Allerdings ist dem Kläger einzuräumen, dass insbesondere die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen von einer Arbeitnehmertätigkeit des nebenberuflich tätigen Fleischbeschautierarztes auszugehen scheint (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.01.1994 - 5 AZR 263/63, BAGE 15, 263; ebenso VG München, Urteil vom 25.04.1996 - M 22 K 95.746, BayVBl 1997, 601).
  • VG München, 25.04.1996 - M 22 K 95.746
    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2009 - 2 K 298/07
    Allerdings ist dem Kläger einzuräumen, dass insbesondere die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen von einer Arbeitnehmertätigkeit des nebenberuflich tätigen Fleischbeschautierarztes auszugehen scheint (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.01.1994 - 5 AZR 263/63, BAGE 15, 263; ebenso VG München, Urteil vom 25.04.1996 - M 22 K 95.746, BayVBl 1997, 601).
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